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Herzberg, Katharinenkirche

26 Juni 2012

Die Friedhofsverwaltung Torgauer Straße Nr. 35

Die auf dem Friedhof stehende kleine Kirche wird schon 1411 im Erbbuch des Amtes Schweinitz als Kapelle der heiligen Catharina erwähnt.
Unter dem Kapitel „Das städtische Armenwesen“ schreibt der Chronist Karl Pallas in seiner Chronik 1901 auf Seite 164 u. a.: „… in einer Urkunde vom 24. März 1411, in welcher Herzog Rudolf über die Verwendung von Opfergeld anordnet, dass u. a. das Opfer bei Sankt Catharinen auf dem Kirchhofe teils dem Hospital, teils den armen Leuten zufließen solle …“
Wir wissen heute leider nichts über Entstehung und Bauzeit der Kapelle und des Hospitals. Einige Herzberger Chronisten vermuten, dass sich hier vor den Toren der Stadt einstmals eines der zwei Klöster befand. In der Beilage des Schweinitzer Kreisblattes, „Unser Elsterland“ , Nr.42 vom 6. Juni 1926 können wir lesen: „Das ältere Kloster lag außerhalb der Stadt, … man kann die St. Katharinenkirche auf dem jetzigen Friedhof als Überreste des alten Klosters ansehen, welches vermutlich Mitte des 13. Jahrhunderts entstand und in dem die Augustinermönche einzogen.“
Einige Jahre später, in der Willckore (Stadtordnung) von 1423 heißt seltsamerweise die kleine Kapelle nun „zum heiligen Geist“, und auch hier wird erwähnt, dass die Stadt ein Hospital und ein Siechenhaus hat.
Auf den Seiten 160 und 161 schreibt Pallas: „Die Pflege der Kranken, welche nicht in der Lage waren, zu Hause recht verpflegt werden zu können, war ehedem die Sache des Spitals (Hospitals) und des Siechenhauses. Beide werden schon früh in Herzberg erwähnt (Willckore), ohne dass wir von ihrem Entstehen etwas wüssten. Wir wissen also nicht, ob diese Stiftungen anfänglich kirchlichen Ursprungs sind oder ob sie von dem Rat der Stadt gegründet sind. Wir wissen nur, dass der Rat in der Zeit, wo uns einige Nachrichten über das am Ende der Torgauer Vorstadt liegende Spital zum heiligen Geiste erhalten sind – über das in der Schliebener Vorstadt einmal erwähnte Siechenhaus fehlen sie gänzlich – die Verwaltung über dieses Spital in Händen gehabt hat, allerdings unter Kontrolle oder Mitwirkung des Pfarrers.
Noch bis Ende des 19. Jahrhunderts hat nicht festgestanden, ob das Spital Eigentum der kirchen- oder der politischen (städtischen) Gemeinde sei; die Unterhaltung der Baulichkeiten wurde von alters her von der Kirchenkasse bestritten. Erst durch das Auseinanderabsetzungsabkommen zwischen Kirchengemeinde und Stadtgemeinde vom 31. Januar 1890 ist die Kirche in den unbestrittenen Besitz dieses Gebäudes gekommen, welches jetzt (1901) zumeist Zwecken der öffentlichen Armenpflege, daneben zur Wohnung des Kirchhofswärters dient, der zugleich Hospitalvoigt ist. Das Hospital zum heiligen Geiste hat also mit seinen niedrigen ungeeigneten Räumen als städtisches Krankenhaus noch bis zum Jahre 1876 (!) dienen müssen.
Während der katholischen Zeit gab es in Herzberg eine Catharinenbruderschaft. Ihr Bestreben und ihre Aufgabe war es, den Toten der Stadt und der eingepfarrten Dörfer eine würdige und feierliche Bestattung zu geben. Diese Beerdigungsgesellschaft löste sich zwischen 1529 und 1555 auf.
Noch 1519 wird von der Stiftung eines Altars des heiligen Geistes und der Anna (Mutter Harias) in der Kapelle zum heiligen Geiste außerhalb der Stadt geschrieben, und Pallas schreibt auf den Seiten 263 und 264 dazu: „Interessant ist, dass hier die Kapelle zum heiligen Geiste genannt wird und damit stimmt es auch, dass das in unmittelbarer Nähe gelegene Hospital schon früher als das Hospital zum heiligen Geist genannt wurde.“
Auch in den Visitationsprotokollen, die die obere Kirchenbehörde nach der Reformation in den Kirchengemeinden der Orte durchführten, wird das Hospital erwähnt, so zum Beispiel 1533, wo es heißt „der Pfarrer von Fichtenbergk, Herr Marthelmes soll in das Herzberger Hospital aufgenommen werden und wie die anderen Armen gehalten werden.“
Bei den Visitationen 1555 wird auch das Inventar des Spitals überprüft und festgestellt, dass sich hier drei Federbetten und drei Pfuhle (Unterbetten) befinden, und 1577 heißt es u. a. „Das vorhandene Hospital, das kein Einkommen hat außer dem, was man am Sonntag in der Kirche (Stadtkirche) sammelt, beherbergt zur Zeit drei Personen, welche kümmerlich erhalten werden. Sonntag wird ihnen in der Kirche Almosen ausgeteilt, in der Woche geht eins in der Stadt mit dem Korb herum, wird ihnen Brot und Käse etc. gegeben und nachmals im Spital ausgeteilt.“
Im Frühjahr 1581 ist wieder eine Visitation, und wieder wird festgestellt: „Das Hospital hat noch kein Einkommen, weder an Geld noch an Korn. Es sind in jetziger Zeit 10 Personen darin, welchen alle Sonntage von dem ersammelten Büchelgeld (Während des Gottesdienstes wird ein Beute rumgereicht, in den die Kirchgänger etwas Geld legen.K.H.) neben anderen armen Leuten etwas ausgeteilt wird. In der Woche aber geht dreimal, am Sonntag, Dienstag und Donnerstag, eine Person mit dem Korbe in der Stadt herum, das Almosen, Brot, Fleisch etc. von frommen, gutherzigen Leuten zu sammeln.“
Erst im Schweinitzer Kreisblatt vom April … (Jahr einer Wahl) wird das Hospital wieder mit aufgezeichnet. Deshalb wurde auch das Hospital in der Rats-Akte von 1814 nicht erwähnt.
Aus dem Kreisblatt wissen wir auch, dass im Hospital der Totengräber wieder wohnt. … die Stadtverwaltung, die wollte … auf ihre Kosten ausbauen … von Obdachlosen zu nutzen. Auf der vorderen Seite befindet sich die Krankenstube. Das ganze Untergeschoß ist Wohnung des Totengräbers, der zu Recht den Titel Hospitalvoigt führt.
1849 wird im Kreisblatt unter den kirchlichen Nachrichten mitgeteilt, dass der Tuchmacher und Totengräber Gottlob Richter verstorben ist, und aus den Notizen des Dr. Franz im Kirchturmknopf von … erfahren wir, dass ein Herr Bredow bei der ………..Totengräber, Kirchhofsinspektor und Hausvater im Hospital angestellt ist. Weiterhin wird hier auch erwähnt, dass …………lisch Rats- und Polizeidiener ist.
Schon kurze Zeit später scheint ein Wechsel im Amt der ……aufsicht stattgefunden zu haben. Am 1. Juli 1865 erscheint im Kreisblatt die Mitteilung: „Zur öffentlichen Kenntnis – Die Pilgergeleits-Einnahme am Torgauer Tor ist dem Totengräber August Fahlisch für die Zeit vom 1. Juli 1865 bis Juni 1868 in Pacht gegeben. Die Hebestelle ist am Torgauer Tor. Benutzung des Radelandweges zur Begehung des Pflastergeleits ist bei Strafe verboten. Die Pa…… ist über die Uebigauer- und Schloßstraße zu nehmen.“
Seit dieser Zeit wohnt die Familie Fahlisch hier im Haus. Unter den kirchlichen Nachrichten 1875 heißt es: getraut am 5. Dezember Herr August Fahlisch, Schneidermeister und Totengräber mit Frau …….geb. Mittag, verwitwete Hannemann (der verstorbene Ehemann war …..tischer Nachtwächter).
Im Juni 1876 wird die Krankenstube im ehemaligen Hospital schon aufgelöst, da die Stadt zur gleichen Zeit in der sogenannten ……feste (Torgauer Straße 16, ehemals zur Post gehörend) drei ärmliche Zimmer zu Krankenstuben einrichtet und dafür eine Schwester anstellt. Diese Krankenzimmer bestehen bis zum Neubau des ……krankenhauses 1886 in der Anhalter Straße.
1901 werden die oberen Räumlichkeiten nochmals für einige Jahre als Aufenthaltsort für ……….oder mittellose Personen genutzt, die von der Armenverwaltung eingewiesen und …….. werden. Im Adressenverzeichnis von 1927 und 1936 wird als Eigentümer des Grundstücks weiterhin die Kirchengemeinde angegeben und als Hausbewohner der Friedhofsaufseher Richard Fahlisch. In dem kleinen Haus wohnten nach 1945 neben der Familie Fahlisch noch für einige Jahre eine Flüchtlingsfamilie. Nach dem Krieg übernimmt Herr Heinz Fahlisch (geb. 2. März 1915, gest. 17. Juli 1990) als selbständiger Friedhofsgärtner die Pflege und Wartung sowie Verwaltung des Friedhofes bis 1974. Danach wird die Bewirtschaftung von der Stadtwirtschaft übernommen, Bereichsleiter bleibt weiterhin Herr Heinz Fahlisch, bis er 1981 aus Altergründen die Arbeit aufgibt (er ist noch bis 1988 halbtags …… übernimmt dann sein Schwiegersohn, Herr Kurt Krüger, als Friedhofsgärtner die Arbeit, in der er bis heute (1998) tätig ist.
Ab 1998 ist Herr Walter Leschke als Friedhofsverwalter, ebenfalls bis heute, angestellt. Für die vielen Pflegearbeiten ist schon seit einiger Zeit eine weitere Halbtagskraft, Frau Barbara Wegner angestellt. Alle drei Beschäftigte sind auch für die Katharinenkirche verantwortlich. ……..erhält der Friedhof keine Unterstützung, das heißt, die Beschäftigten müssen sich …………durch die Grabgebühren selbst erhalten. Das Büro der Friedhofsverwaltung befindet sich gleich am Eingang.

Quelle: Kirchengemeinde Herzberg

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